Brandschutz
Oft ungeliebtes Thema – und doch überlebenswichtig und so gut wie immer ein Aspekt, der untersucht werden muss, beim Umbau von gewerblichen bzw. öffentlichen Gebäuden. Gab es in Vorjahren bei öffentlichen Bauten keine Toten, so sind dieses Jahr beim Brand eines Hochhauses in England ca 70 Tote zu beklagen unter anderem aufgrund der Verwendung einer brennbarer Fassadendämmung und auch beim Brand eines Hochhauses in Karlsruhe gab es dieses Jahr 2 Tote.
Bauherrn in der Pflicht
Haben sich die Gesetze zum Brandschutz in den letzten Jahren aktualisiert bzw. verschärft, wurde das Thema Brandschutz in den letzten Jahrzehnten oft nachlässig behandelt. Oft beobachte ich bei 20-50 Jahre alten Gebäuden, dass beim Neubau der Gebäude der damals vorgeschriebene Brandschutz nicht richtig umgesetzt wurde, sprich „beim Bau geschlampt wurde“ und der Bauherr ist heute oft in der Pflicht, diese vorhandenen Mängel zu beseitigen.
Das Nachrüsten des Brandschutzes bedeutet dann sowohl die bauliche und haus- technische Nachrüstung (beispielsweise Ertüchtigung der Brandschutzklappen bei Lüftungsanlagen, oder Ummantelung von Stromkabeln) als auch die Ertüchtigung von Rettungswegen. Ein oft bei Bestandsbauten vorliegender Mangel ist, dass der Übergang Wand/Decke zwischen Räumen und notwendigen Fluren nicht geschlossen / vermörtelt ist, sodass die Wand nur F0 erfüllt und nicht, wie oft gefordert, F60, F90 oder höher. Die Hauptgefahr geht vom Gas Kohlenmonoxid aus, welches bei Bränden entsteht. Bereits nach einigen Atemzügen werden Menschen bewusstlos, und können sich aus der Gefahrenzone nicht mehr selbst retten.
Auch wenn sich die Anzahl der Nutzer oder die Art der Nutzer ändert, ist eine genauere Betrachtung bzw. evtl. ein neuer Brandschutznachweis erforderlich und mit einem neuen Entwurf abzustimmen. Das hört sich oft schlimmer an, als es im ersten Moment erscheint und lässt sich durch kluge Planung in ein stimmiges, gestalterisch und kostentechnisch optimales Gesamtkonzept integrieren. Dafür sind wir gerne für Sie da!